AGB

ALLGEMEINE LIEFER- UND

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. GELTUNG

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im

folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten

Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung

bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit

der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen

drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des

Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des

Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese

schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne

ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,

Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich

abweichende Regelungen getroffen werden.

KONTAKT

Elise Baumgärtel

0178/ 7626526 

Georg-Westermann-Allee 24

38104 Braunschweig 

www.elisebaumgaertel.com

info@elisebaumgaertel.com

@elise.sikavi

II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN

1. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.

Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann

von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine

Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamt-kosten um mehr als

15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktions-zeit aus Gründen

überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche

Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer

angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung

der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht

sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die

dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden,

durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der

Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die

Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

5. Bei Absage einer geplanten Fotoproduktion durch den Auftraggeber ist die

Fotografin berechtigt ein Ausfallhonorar abhängig vom Zeitpunkt der Absage

zu berechnen. Bei einer Absage bei Privatkunden bis zu 2 Wochen vorher wird

kein Ausfallhonorar berechnet. Bis 24 Std. vor Auftragsbeginn werden 50%

des Grundhonorars berechnet. Bei einer Absage weniger als 24 Std. vor

Auftragsbeginn 100%. Die zum Zeitpunkt der Absage bereits erbrachten, nicht

stornierbaren Leistungen jeglicher Art, (Reisekosten, Rent, Subunternehmer,

etc) können zu 100 % von der Fotografin in Rechnung gestellt werden.

III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich

in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes

Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten

Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1

Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Dies muss bei Veröffentlichung mit

folgendem Urhebervermerk in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild

kenntlich gemacht werden: Copyright www.elisebaumgaertel.com //

Instagram @elise.sikavi

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder

Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch

in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und

darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und

technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität

oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen

nach Empfang mit zuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als

ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

7. Erneutes Bearbeiten des schon ausgelieferten Bildmaterials sowie

Folgeaufträge im Rahmen desselben Projekts sind separat zu vergüten und

bedürfen einer neuen Absprache.

IV. NUTZUNGSRECHTE

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur

einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung

in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen

zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des

entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und

bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige

Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die

einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck

und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der

Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der

Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck,

für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der

Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

IV. NUTZUNGSRECHTE

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,

Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der

vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere

für:

– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in

Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen

oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder

Umgestaltung des Bildmaterials,

– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf

Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder

elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher,

Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und

Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,

– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen

Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet

oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch

soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der

Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe

auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

IV. NUTZUNGSRECHTE

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder

durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich

geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der

Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit [Montage] gestattet. Auch darf das

Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig

als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz

oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder

Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder

Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der

Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in

zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. (Copyright

www.elisebaumgaertel.com// Instagram @elise.sikavi)

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden

Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der

Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

8. Die Fotografin bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen

(exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, ihre Fotos zu Zwecken der

Eigenwerbung selbst zu verwenden.

V. HAFTUNG

1. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten

abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen

oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-

Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische

Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder

angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen

bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde

trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten

Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der

Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. HONORARE

1. Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar.

2. Ein dokumentarisches Familienshooting kostet 500,00 Euro, exklusive

Anfahrtskosten. Anfahrtskosten werden für Shootings ausserhalb Braunschweig

mit 0,60 Cent den gefahrenen Kilometer erhoben.

3. Der Tagessatz für ein Corporate Shooting beträgt 2.000,00 Euro.

Hinzu kommen die individuellen Nutzungsrechte.

Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils

aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing

(MFM). Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen

Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials

zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und

Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,

Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und

gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine

Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit

jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei

Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils

erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

VI. HONORARE

5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn

das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und

Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung

ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur

mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden

zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber

entscheidungsreifen Gegenforderungen.

7. Möchte der Kunde eine außerordentiche Bearbeitung des Bildmaterials,

werden im die Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Die Gebühr beträgt

hier 50,00 Euro pro halbe Stunde.

VII. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der

Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei

Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen

sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der

schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen

bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den

Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlässt die Fotografin auf Anforderung des Kunden oder mit dessen

Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine

Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges

Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,

sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten

sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben.

Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von der Fotografin

schriftlich bestätigt worden ist.

4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen

Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des

Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang

beim Fotografen.

VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten)

Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für

jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars

zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatz-ansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht

zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf

das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. ALLGEMEINES

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar

auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer

Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer

Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung

durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der

angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.