ALLGEMEINE LIEFER- UND
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. GELTUNG
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit
der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des
Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese
schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich
abweichende Regelungen getroffen werden.
KONTAKT
Elise Baumgärtel
0178/ 7626526
Georg-Westermann-Allee 24
38104 Braunschweig
@elise.sikavi
II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN
1. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann
von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine
Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamt-kosten um mehr als
15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktions-zeit aus Gründen
überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche
Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer
angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung
der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht
sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die
dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden,
durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der
Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die
Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
5. Bei Absage einer geplanten Fotoproduktion durch den Auftraggeber ist die
Fotografin berechtigt ein Ausfallhonorar abhängig vom Zeitpunkt der Absage
zu berechnen. Bei einer Absage bei Privatkunden bis zu 2 Wochen vorher wird
kein Ausfallhonorar berechnet. Bis 24 Std. vor Auftragsbeginn werden 50%
des Grundhonorars berechnet. Bei einer Absage weniger als 24 Std. vor
Auftragsbeginn 100%. Die zum Zeitpunkt der Absage bereits erbrachten, nicht
stornierbaren Leistungen jeglicher Art, (Reisekosten, Rent, Subunternehmer,
etc) können zu 100 % von der Fotografin in Rechnung gestellt werden.
III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich
in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1
Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Dies muss bei Veröffentlichung mit
folgendem Urhebervermerk in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild
kenntlich gemacht werden: Copyright www.elisebaumgaertel.com //
Instagram @elise.sikavi
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch
in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und
darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität
oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen
nach Empfang mit zuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
7. Erneutes Bearbeiten des schon ausgelieferten Bildmaterials sowie
Folgeaufträge im Rahmen desselben Projekts sind separat zu vergüten und
bedürfen einer neuen Absprache.
IV. NUTZUNGSRECHTE
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur
einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung
in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen
zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des
entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige
Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck
und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der
Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck,
für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
IV. NUTZUNGSRECHTE
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere
für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und
Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen
Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet
oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch
soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe
auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
IV. NUTZUNGSRECHTE
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder
durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der
Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit [Montage] gestattet. Auch darf das
Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig
als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz
oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. (Copyright
www.elisebaumgaertel.com// Instagram @elise.sikavi)
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden
Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der
Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
8. Die Fotografin bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen
(exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, ihre Fotos zu Zwecken der
Eigenwerbung selbst zu verwenden.
V. HAFTUNG
1. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen
oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-
Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder
angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde
trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der
Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. HONORARE
1. Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar.
2. Ein dokumentarisches Familienshooting kostet 500,00 Euro, exklusive
Anfahrtskosten. Anfahrtskosten werden für Shootings ausserhalb Braunschweig
mit 0,60 Cent den gefahrenen Kilometer erhoben.
3. Der Tagessatz für ein Corporate Shooting beträgt 2.000,00 Euro.
Hinzu kommen die individuellen Nutzungsrechte.
Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine
Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit
jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei
Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils
erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
VI. HONORARE
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn
das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden
zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
7. Möchte der Kunde eine außerordentiche Bearbeitung des Bildmaterials,
werden im die Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Die Gebühr beträgt
hier 50,00 Euro pro halbe Stunde.
VII. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei
Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen
sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen
bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den
Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt die Fotografin auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine
Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten
sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben.
Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von der Fotografin
schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen
Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des
Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang
beim Fotografen.
VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für
jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatz-ansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf
das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. ALLGEMEINES
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.